Unzufriedenheit mit der Praxis von Verärgerte am 00.00.2011 um 17:49
Ich mache zur Zeit eine intensivmedizinische Therapie mit täglichen Lymphdrainagen beider Beine und anschließender Kompressionsbandagierungbeider Beineweg. Lipödem.
Leider habe ich seit Beginn Ärger mit der ausführenden Praxis, da diese meint, die Bandagierung dauert zu lange (20 Minuten pro Bein). Nun muss ich dazu sagen, die Therapeutin beherrscht die Bandagierung nicht wirklich, hat es vorher auch noch nicht gemacht (erster Tag Lehrbuch zur Hilfe genommen, zweiten Tag teilweise Unterfütterung vergessen, Bandagen viel zu locker - ruschten schon, als ich noch nicht aus der Praxis raus war etc.).
Auf meiner Verordnung steht 60 Min. Lymphdrainage mit Bandagierung der Beine. Die Praxis will nun eine andere Verordnung bzw. die Bandagierzeit von der Lymphzeit abziehen, was ja bedeuten würde, es blieben nur 10 Min. pro Bein für die Lymphdrainage.
Meine Ärztin wollte Umschreiben, aber auch mit der Umeschreibung war die Praxis nicht zu frieden. Es is klar raus zu hören, dass es nur ums Finanzielle geht und ich würde die Praxis gerne wechseln, da keine Einigung wie die Behandlung nun weitergeführt werden soll möglich ist. Es sind weitere Dinge vorgefallen, aber am meisten ärgert es mich, dass ich dafür zahlen soll (zur Eigenleistung einen weiteren Betrag von knapp 7 Euro pro Behandlung, da die Bandagierzeit von der Kasse nicht hoch genug vergütet wird. Nun kann es ja wohl nicht sein, dass ich dafür zahlen soll, dass die Therapeutin nicht versiert ist im Wickeln.
Kann ich, obwohl ich die Behandlung dort angefangen habe die Praxis während der Therapiemaßnahme wechseln?
Gibt es eine Beschwerdestelle, bei der ich den Vorfall schildern kann?
Danke für eine schnelle Antwort.
Ich mache zur Zeit eine intensivmedizinische Therapie mit täglichen Lymphdrainagen beider Beine und anschließender Kompressionsbandagierungbeider Beineweg. Lipödem.
Leider habe ich seit Beginn Ärger mit der ausführenden Praxis, da diese meint, die Bandagierung dauert zu lange (20 Minuten pro Bein). Nun muss ich dazu sagen, die Therapeutin beherrscht die Bandagierung nicht wirklich, hat es vorher auch noch nicht gemacht (erster Tag Lehrbuch zur Hilfe genommen, zweiten Tag teilweise Unterfütterung vergessen, Bandagen viel zu locker - ruschten schon, als ich noch nicht aus der Praxis raus war etc.).
Auf meiner Verordnung steht 60 Min. Lymphdrainage mit Bandagierung der Beine. Die Praxis will nun eine andere Verordnung bzw. die Bandagierzeit von der Lymphzeit abziehen, was ja bedeuten würde, es blieben nur 10 Min. pro Bein für die Lymphdrainage.
Meine Ärztin wollte Umschreiben, aber auch mit der Umeschreibung war die Praxis nicht zu frieden. Es is klar raus zu hören, dass es nur ums Finanzielle geht und ich würde die Praxis gerne wechseln, da keine Einigung wie die Behandlung nun weitergeführt werden soll möglich ist. Es sind weitere Dinge vorgefallen, aber am meisten ärgert es mich, dass ich dafür zahlen soll (zur Eigenleistung einen weiteren Betrag von knapp 7 Euro pro Behandlung, da die Bandagierzeit von der Kasse nicht hoch genug vergütet wird. Nun kann es ja wohl nicht sein, dass ich dafür zahlen soll, dass die Therapeutin nicht versiert ist im Wickeln.
Kann ich, obwohl ich die Behandlung dort angefangen habe die Praxis während der Therapiemaßnahme wechseln?
Gibt es eine Beschwerdestelle, bei der ich den Vorfall schildern kann?
Danke für eine schnelle Antwort.
Stefan Fröhlich Antwort von Stefan Fröhlich am 00.00.2011 um 08:05
Liebe Verärgerte,
Ihre Intensivtherapie scheint den Namen wirklich nicht zu verdienen. Es drängt sich der Gedanke auf, dass Ihre Physiotherapeutin gar keine Weiterbildung als Lymphdrainagetherapeutin besitzt. Sie sollten dies überprüfen. Auch Ihre Krankenkasse wird sich ganz besonders für das Verhalten der Therapeutin interessieren, denn eine Leistung abzurechnen, die nicht oder nicht vollständig erbracht wird, ist Betrug. Auch die Erhebung von zusätzlichen Gebühren für eine Kassenleistung ist illegal und wird von Ihrer Kasse mit offenen Ohren registriert werden. Wenn Sie mir Ihren Wohnort mitteilen, kann ich Sie bei der Suche nach einer Alternative gerne unterstützen, falls Sie dies wünschen. Ansonsten sollte auch Ihre Krankenkasse in der Lage sein, Ihnen andere Therapeuten zu nennen. Die Therapie nach einer bestimmmten Anzahl von verordneten Lymphdrainagen in einer Praxis zu beenden und in einer anderen fortzuführen, ist in jedem Fall möglich. Lassen Sie sich dazu Ihr Rezept wieder aushändigen und wechseln Sie zum Therapeut Ihres Vertrauens.
Mit freundlichen Grüßen
S. Fröhlich Patientenmanager
Christian Gloggengiesser Antwort von Christian Gloggengiesser am 00.00.2011 um 18:15
Liebe Betroffene und lieber Ratgeber Herr St. Fröhlich,
leider habe ich den Eindruck, dass auch dieses Therapieproblem wie viele ähnliche zwischen Praxen und Patienten bestehen bleibt... Meiner Erfahrung nach ist diese schlechte Spezialbehandlung gar nicht untypisch und sind die Ratschläge sicher iuristisch richtig und für die Betroffene hilfreich, aber: Leider weiß ich seit über 20 Berufsjahren und VPT-Mitgliedsjahren nicht, wie man endlich von den Krankenkassen ein würdiges Entgelt für eine personalinten-sive, (erst mit teurer bestandener Zusatzausbildung erlaubte) höchst sorgfälti-ge, aber medizinisch minderqualitative (weil ja nicht ärztliche) Behandlung er-hält?! Vergleichen Sie spaßeshalber einmal die Entlohnung z. B. der AOK nur für die Verabreichung einer intramuskulären Injektion eines Arztes - da werden Sie staunen und wohl verstehen, dass in den selbstständigen Praxen unserer Berufe oft mit den unglaublichsten Tricks gearbeitet wird... Ich bete jeden Tag, dass die Bedeutung der Physikalischen Therapie endlich auch finanziell ge-würdigt wird - ähnlich der der Altenpflege...
Mit immer noch großer Hoffnung und freundlichen Grüßen
Ihr Christian Gloggengießer
ltd. Masseur und medizin. Bademeister, Lymphdrainage-Therapeut
(1990 Lehrgang an der Klinik Damp 2000, Prof. Schoberth, G. Bringezu)
Christian Gloggengießer Antwort von Christian Gloggengießer am 00.00.2011 um 23:41
Unglaublich!!!! Wer ist für die fachliche Qualität in dieser Praxis zuständig?!
Mit Entsetzen habe ich gerade Ihre genaue Schilderung gelesen: In Ihrem me-dizin. Falle ist wohl die längste Behandlungsdauer vonnöten, also wie Ihre Ärz-tin es wohl neu verordnen wollte: 1 Std MLD und extra dazu Bandagierung mit (hoffentlich) Kurzzugbinden und Polstermaterial und vorher eine Begutachtung der Haut (mit Pflege). Das müsste einer ambulanten Praxis mit Mischkalkula-tion (Privat- und KRK-Patienten) finanziell zur qualitätvollen Therapie genügen! So habe ich den Eindruck, entweder arbeitet diese Praxis immer in dieser Art oder man möchte Sie aus irgendwelchen Gründen einfach nicht rundum ordent-lich behandeln... also sind die Tipps von Herrn Fröhlich sehr hilfreich für Sie!
Auch ich rate Ihnen deshalb, mit dem idealen Rezept zu einer anderen Praxis zu gehen - evtl. noch Rat bei der zuständigen Stelle unseres Berufsverbandes VPT (Verband Physikal. Therapie) einzuholen?! PS: Ich arbeite als fachlicher Leiter im stationären Bereich mit einem kaufmänn. Direktor "über mir". Wir haben geringen Umsatzdruck wegen fast nur Privatpatientenbehandlungen. Und wir bandagieren selten wegen der ablehnenden Haltung der Patienten oder vieler anderer Anwendungen der Patienten: z. B. KG im Wasser, milde med. Bäder. - Viel Glück, dass es Ihnen endlich gelingt...
Ihr Christian Gloggengießer
ltd. Masseur und med. Bademeister, Lymphdrainage-Therapeut
Antwort von am 00.00.2011 um 07:48
Es ist zu vermuten, dass Herr Gloggengießer die Gebührenordnung der Ärzte nicht kennt, eine intramuskuläre Injektion, Herr Gloggen gießer, wird mit 2,33 Euro ( zwei Euro und dreiunddreißig cent) vergütet. Was soll also Ihre Anspielung ? !
Christian Gloggengießer Antwort von Christian Gloggengießer am 00.00.2011 um 22:03
Erstmal bitte ich hiermit um Entschuldigung. Diese "Anspielung" sollte nicht beleidigend wirken, sondern nur vergleichen, da es ja nur einen Topf Geld der Krankenkassen gibt (vielleicht ist's auch naiv dumm, weil jeder Vergleich irgendwie hinken mag) - Für die Verabreichung einer Spritze gibt es also ca. 2 € "pro Minute" (Da empfinde ich trotz aller Erklärungen doch immer Erstaunen auch über diese Bewertung der GOÄ-Verfasser.). Wenn wir als Lymphdrainage-Therapeuten auch nur 1,50 € pro Minute Behandlung von den Krankenkassen bekämen, also 75 € für eine 50-minütige Behandlung in einer Stunde, dann vermute ich, würde wohl die betroffene Patientin ein rundum ordentliche Therapie ohne ihren Zuzahlungsärger erhalten haben!? Und viele Praxen würden nicht ständig überlegen, wie man den Anteil der Privatpatienten erhöhen oder den Krankenkassenpatienten vermeiden könnte...
Mit freundlichen Grüßen
Chr. Gloggengießer
ltd. Masser und med. Bademeister
Jaret Antwort von Jaret am 00.00.2013 um 23:39
Svojpomoc, užedvateľske9 služby ľuded s postihnutedm je možne9 vnedmaÅ¥ ako preajv ich nespokojnosti so stavom služieb, ktore9 sa im bežne ponfakajfa a poskytujfa. V svojpomocnfdch skupine1ch sa združujfa obÄania s rovnakfdmi alebo podobnfdmi potrebami. Každfd z nich chce predovÅ¡etkfdm uspokojiÅ¥ svoje osobne9 potreby a ze1roveň che1pe, že svojpomocne1 skupina mu de1va ve4ÄÅ¡ie Å¡ance.
Elena Antwort von Elena am 03.10.2019 um 14:10:05
Hallo aus Wuppertal , würde gerne wissen ob es in Ihr Klinik auch Schefarzt Behandlung möglich ist. MfG Elena
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Tobias Beck