nach welcher zeit ist ein klinikaufenthalt wieder erlaubt von felix am 00.00.2010 um 15:54

moin

ich war im frühling 2009 für 4 wochen in der seeklinik zur behandlung was mir auch sehr gut getan hat. doch jezt werden meine lymphödeme wieder schlimmer (liegt warscheinlich an der hitze ) und da ich gerne demnächst wieder zur behandlung in die seeklinik möchte wollte ich fragen ob es eine bestimmte zeitgrenze gibt ab der man erst wieder zur behandlung darf. ich bekomme auch 2x die woche manuelle lymphdrenagen aber die bringen auch recht wenig genauso wie die stützstrümpfe.

entschuldigung wen der text etwas unverständlich ist bin erst 15

Stefan Fröhlich Antwort von Stefan Fröhlich am 00.00.2010 um 17:05

Hallo Felix,
im Gesetz steht, dass eine stationäre Reha alle vier Jahre genehmigt werden kann. Dahinter verschanzen sich gerne die Krankenkassen, um Kosten zu sparen und Leistungen verweigern zu können. An gleicher Stelle heißt es aber auch, dass eine stationäre Reha jederzeit vor Ablauf der Vierjahresfrist gewährt werden kann, wenn dafür eine medizinische Notwendigkeit besteht. Im Klartext bedeutet das, die Reha ist jederzeit möglich, wenn die Erkrankung das erfordert und eine ausreichende medizinische Begründung geliefert werden kann. Wenn also Dein behandelnder Arzt im Antrag auf stationäre Reha ausreichend begründet, warum Du vor Ablauf der vier Jahre dringend eine Reha brauchst, dann muss die Kasse auch die Kosten übernehmen. Natürlich solltest Du damit rechnen, dass die Krankenkasse den Antrag zunächst ablehnt, weil die stationäre Reha angeblich nicht notwendig ist. Lass Dich davon nicht abschrecken, lege Widerspruch ein und wende Dich wegen der Begründung wieder an mich. Zusammen schaffen wir es auf jeden Fall, die Genehmigung für Deine Reha zu bekommen.
Viele Grüße
S. Fröhlich Patientenmanager



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Tobias Beck