Grad der Behinderung abhängig von Art und Umfang der Kompressionsversorgung von Margit am 10.08.2022 um 19:54:26
Hallo in die Runde,
ich habe seit der Pubertät ein Lipödem. 2015 kam ein Lymphödem dazu. Daher wurde ich von Rundstrickversorgung mit Kniestrümpfen umgestellt auf Flachstrickversorgung. Mein Grad der Behinderung wurde seinerzeit vom zuständigen Landesamt festgelegt auf 30%. Inzwischen muss ich jedoch Flachstrickversorgung bis Brusthöhe tragen, was meine Alltagstauglichkeit für mein Empfinden schon sehr einschränkt, z.B. Garten- oder Hausarbeit, bei der man sich bücken muss ist ziemlich schwierig geworden. Bei den aktuellen Temperaturen wird es darin extrem heiß, aber ich weiß ohne die Kompri quasi als "Hitzeschutzpanzer" wären die Schmerzen fast unerträglich.
Hat jemand hier Erfahrung damit, ob und ggf. wie sich die Art (Rund- oder Flachstrick) und der Umfang bzw. die Höhe der Versorgung auf die Festlegung des Grades der Behinderung auswirkt? Was ist ggf. bei einem Verschlimmerungsantrag zu beachten?
Hallo in die Runde,
ich habe seit der Pubertät ein Lipödem. 2015 kam ein Lymphödem dazu. Daher wurde ich von Rundstrickversorgung mit Kniestrümpfen umgestellt auf Flachstrickversorgung. Mein Grad der Behinderung wurde seinerzeit vom zuständigen Landesamt festgelegt auf 30%. Inzwischen muss ich jedoch Flachstrickversorgung bis Brusthöhe tragen, was meine Alltagstauglichkeit für mein Empfinden schon sehr einschränkt, z.B. Garten- oder Hausarbeit, bei der man sich bücken muss ist ziemlich schwierig geworden. Bei den aktuellen Temperaturen wird es darin extrem heiß, aber ich weiß ohne die Kompri quasi als "Hitzeschutzpanzer" wären die Schmerzen fast unerträglich.
Hat jemand hier Erfahrung damit, ob und ggf. wie sich die Art (Rund- oder Flachstrick) und der Umfang bzw. die Höhe der Versorgung auf die Festlegung des Grades der Behinderung auswirkt? Was ist ggf. bei einem Verschlimmerungsantrag zu beachten?
Silke Kaiser Antwort von Silke Kaiser am 11.08.2022 um 14:33:25
Liebe Margit,
zuerst zur letzten Frage: ein Änderungsantrag käme in Frage, wenn sich Ihr Gesundheitszustand seit der letzten Feststellung des Versorgungsamtes "geändert" hat, also wenn sich bestehende Erkrankungen verschlimmert/verbessert haben und/oder neue Erkrankungen aufgetreten sind. Die neuen Erkrankungen müssen ca. 6 Monate bestehen. Es kann auch vorkommen, dass ein GdB herabgesetzt wird.
Die Festsetzung des GdB ist in erster Linie an Diagnosen orientiert. Die Kompressionsbestrumpfung allein wird als Argument nicht ausreichen. Wenn sich also Ihre Ödemerkrankung und die damit verbundenen Einschränkungen (z. B. Kompressionsbestrumpfung) verschlechtert haben, kann das eine Erhöhung der Schwerbehinderung bewirken.
Herzliche Grüße aus St. Blasien,
Silke Kaiser
Margit Antwort von Margit am 12.08.2022 um 07:43:04
Liebe Frau Kaiser,
vielen Dank für diese schnelle Antwort. Ich werde den Antrag dann auf jeden Fall stellen. Ich gehe auf die 60 zu und könnte den erhöhten GdB gut gebrauchen um früher in Rente zu gehen bzw. damit die Abschläge nicht so hoch sind. Herzliche Grüße nach St. Blasien und ein schönes Wochenende!
Margit
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