Kuraufenthalt möglich? von E. Bitterlich am 18.08.2020 um 16:45:18

Anfrage wegen Verunsicherung
Bereits in der Bestrahlung entwickelte ich ein Lymphödem in der Brust, Brust- und Thoraxwand, Achselbereich sowie am Arm. Ein Jahr nach der AHB war ich zur Strahlenkontrolle. Die teilten mir mit, unbedingt eine Lymphkur zu machen. Zu dem Zeitpunkt hatte ich 2 Wochen später bereits die Erhaltungs-Kur 1 Jahr nach Erkrankung.
Meine Gynäkologin sagt, sie könne als Arzt keine Lymphkur beantragen. Dies müsste durch einen Spezialarzt erfolgen.
Stimmt das so? Wenn ja, was für einArzt kann eine Kur befürworten?
Ist eine Kur in ihrem Haus überhaupt möglich.
Ich leide kaum noch an dem Armlymphödem. Im Anfangsstadium war der Arm zur Gegenseite 3 - 4cm dicker. Durch regelmäßige Behandlung und Bestrumpfung ist er im Stadium 1 und kaum mehr dicker. Problem ist die Brust und die Brust- bzw. Thoraxwand.(Stadium 2 mit Verhärtungen in der Brust und Stauungen in der Achsel).
Wäre damit eine Kur in ihrem Haus möglich und was müsste ich bei der Beantragung beachten? Laut meiner Ärztin soll ich im September einen Kurantrag 2 Jahre nach Ersterkrankung stellen. Ich muss vielleicht noch erwähnen, dass ich beidseitig in 2 Jahren operiert wurde, auf der 2. Seite sich laut Aussage der Mammografie evt. auch ein Lymphherd entwickelt. ( Kontrolle steht noch aus).

Mit freundlichen Grüßen



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Tobias Beck