Erstattung Bahn-Stornokosten von Sick am 09.11.2017 um 09:18:59

Wer ist in Ihrem Hause zuständig für die Erstattung der mir entstandenen Kosten für die Stornierung meiner Bahnfahrkarte?

Im Juli habe ich die Terminvormerkung für Anfang/Mitte November bekommen. Ende Oktober wurde mir der endgültige Anreisetermin mitgeteilt.
Anfang November teilen Sie mir nun schriftlich mit, dass Zweifel daran bestehen, ob Sie mich in Ihrer Klinik aufnehmen können und ich daher nicht für eine Reha vorgemerkt werden kann. Fehlen würde in meinen Unterlagen die Erfassungsbögen Pflegebedürftigkeit/Barthel Index. Diese Bögen waren in den Unterlagen vom Vormerkungsschreiben nicht enthalten. Zu unterschreiben ist einer der Bögen von einer Pflegekraft oder von einem Angehörigen. Aufgrund des Ende Juli ausgefüllt an Sie zurückgesandten medizinischen Fragebogens hätte aber erkannt werden können, dass ich nicht pflegebedürftig bin.
Ein daraufhin geführtes Telefonat mit der Verfasserin des Schreibens schloss jedoch eine von mir vermutete Personen-Verwechslung aus und es wurde mir bestätigt, dass ich derzeit noch nicht einmal verbindlich für einen Termin vorgemerkt bin.
Mit freundlichen Grüßen
A. Sick

Tobias Beck Antwort von Tobias Beck am 09.11.2017 um 09:44:53

Sehr geehrte Frau Sick bzw. sehr geehrter Herr Sick,

leider ging aus Ihrem Eintrag keine email Adresse hervor. Bitte geben Sie uns die Zeit, herauszufinden, ob Sie als Patienten(in) der Feldbergklinik Dr. Asdonk oder der Seeklinik Zechlin vorgesehen waren, um den Sachverhalt klären zu können.

Einfacher für alle Beteiligten wäre sicherlich eine direkte Anfrage per email an feldbergklinik@t-online.de bzw. an seeklinik@t-online.de. Selbstverständlich beantworten wir auch gerne schriftliche Anfragen per Post. Das Forum ist hierfür nicht ideal.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Beck



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Tobias Beck