Kostenübernahme bei Privatpatienten von Birgit am 00.00.2011 um 12:00

Hallo liebe Nutzer,
ich habe im November 2010 die Diagnose Lip-/Lymphödem erhalten. Meine behandelnde Ärztin empfiehlt mit eine Kur. Ich habe schon mal bei meiner Beihilfstelle und meine Krankenkasse angefragt, was bezahlt wird. Im Moment sieht es so aus, dass ich bei einer stationären Reha selber bei der Beihilfestelle und meiner KV einen hohen Eigenanteil zahlen müßte. Ich habe auf dieser Seite gelesen, dass man in der Seeklinik auch als Privatpatient als Akutkrankankenhausaufenthalt eingewiesen werden kann. Kann es sein, dass diese Möglichkeit für mich kostengünstiger ist? Ich würde mich gern mit jemandem austauschen, der möglicher Weise bereits Erfahrungen mit einer Kur oder einem Krankenhausaufenthalt als Privatpatient hat.

Stefan Fröhlich Antwort von Stefan Fröhlich am 00.00.2011 um 08:03

Hallo liebe Privatpatientin,
als Mitglied einer privaten Krankenkasse haben Sie, im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten, die Möglichkeit mit einer Krankenhauseinweisung Ihres Arztes in eine der Asdonk-Kliniken zu kommen. Genau wie bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen müssen Sie sich die Kostenübernahme aber vorher genehmigen lassen. Damit Sie den gesetzlich Versicherten gleichgestellt sind, die in den Genuss einer kompletten Kosteübernahme für die stationäre Behandlung in einer Rehabilitationsklinik kommen, wurde von den privaten Krankenkassen der Begriff der "gemischten Krankenanstalt" geprägt, denn eine stationäre Rehabilitation kommt in den Tarifen der privaten Krankenkassen nicht vor. In diesen gemischten Krankenanstalten können nun Sanatoriumsbehandlungen (=Kuren) und Heilbehandlungen (=Krankenhausbehandlungen) durchgeführt werden. Für Sanatoriumsbehandlungen sehen die Tarife der privaten Krankenkassen zumeist Tagesgelder vor, die nicht kostendeckend sind, bei Heilbehandlungen jedoch die komplette Kostenübernahme, wie bei einer Krankenhausbehandlung. Die Behandlungen in der Feldbergklinik und der Seeklinik sind Heilbehandlungen in einem Akutkrankenhaus gleichzusetzen, sodass nach vorheriger Genehmigung der Kostenübernahme durch die private Krankenkasse eine koplette Erstattung der Behandlungskosten möglich ist. Analog gilt dies auch für Ihre Beihilfestelle. Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, so dürfen Sie sich gerne auch direkt an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
S. Fröhlich Patientenmanager

Nettie Antwort von Nettie am 00.00.2011 um 09:46

Not bad at all fellas and glaals. Thanks.

Kate Antwort von Kate am 00.00.2012 um 13:30

Hallo,gibt es Erfahrungen, wie sich das c4rzte-Versorgungswerk bei Reha Antre4gen ffcr eine Myasthenie verhe4lt? Ich bin bereits Notdienst unfe4hig und habe aufnrugd einer Begleitmyopathie fortschreitende distal betonte Paresen.Gibt es spezielle Einrichtungen, welche sich mit Myasthenie auskennen und eine angepasste Reha anbieten? Wenn ja, wie sieht es mit dem Kostentre4ger c4rzteversorgung aus?Vielen Dank ffcr die AuskunftS. Goldbach-Kielczynski



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Tobias Beck