Startseite
   
Feldbergklinik
Seeklinik
Pauschalangebot
   
Asdonk Schulen
   
Lymphologie
Forum
Gästebuch
Häufig gestellte Fragen
   
Ärztesuche
Therapeuten-
suche
   
Downloads
Glossar
Impressum

AHB - Dokumente und Info

Die folgenden Dokumente zum Thema AHB können hier heruntergeladen werden:

Anträge der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV)

- G1404 - eigentlicher Antrag - vom Patienten bzw. vom Krankenhaus auszufüllen
- G1406 - Anhang zum Antrag G1404 - vom Patienten bzw. Krankenhaus auszufüllen
- G1409_1410 - zugehöriges Formular - durch den Klinikarzt auszufüllen
- G2601 - Antrag auf Zuzahlungsbefreiung - durch den Patienten auszufüllen

Antrag der GKV

- GKV-AHB - Antrag auf AHB - durch den Patienten bzw. das Krankenhaus auszufüllen

- Infomaterial zum Thema AHB in der Feldbergklinik für den Patienten und den Arzt

Wer ist für mich zuständig - DRV oder GKV?

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass jeder Arbeitnehmer, der Sozialabgaben in die Kassen der deutschen Rentenversicherung bezahlt, Anspruch auf eine Anschlussheilbehandlung (AHB), getragen und bezahlt von der deutschen Rentenversicherung, hat.

Die Krankenkasse muss für eine AHB aufkommen, sobald der Versicherte das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und dieses in Anspruch nimmt.
Ist ein Arbeitnehmer länger als 6 Monate erkrankt, kann auch hier die Krankenkasse die nötigen Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung vornehmen.

Ausnahme: Bei allen onkologischen Erkrankungen (egal ob Rentner, Angestellte etc.) ist die deutsche Rentenversicherung Bund für die Anschlussheilbehandlung zuständig.
Den Versicherten stehen drei AHB`s bzw. Rehabilitationsmaßnahmen zu.

Sollte der AHB Antrag an einen falschen Sozialversicherungsträger gesendet werden, so ist dieser gesetzlich verpflichtet, den richtigen Versicherer herauszufinden und die Unterlagen an diesen weiterzureichen.