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AHB - Dokumente und Info Die folgenden Dokumente zum Thema AHB können hier heruntergeladen werden: Anträge der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) - G1404 - eigentlicher Antrag - vom Patienten bzw. vom Krankenhaus auszufüllen Antrag der GKV - GKV-AHB - Antrag auf AHB - durch den Patienten bzw. das Krankenhaus auszufüllen - Infomaterial zum Thema AHB in der Feldbergklinik für den Patienten und den Arzt Wer ist für mich zuständig - DRV oder GKV? Grundsätzlich kann gesagt werden, dass jeder Arbeitnehmer, der Sozialabgaben in die Kassen der deutschen Rentenversicherung bezahlt, Anspruch auf eine Anschlussheilbehandlung (AHB), getragen und bezahlt von der deutschen Rentenversicherung, hat. Die Krankenkasse muss für eine AHB aufkommen, sobald der Versicherte das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und dieses in Anspruch nimmt. Ausnahme: Bei allen onkologischen Erkrankungen (egal ob Rentner, Angestellte etc.) ist die deutsche Rentenversicherung Bund für die Anschlussheilbehandlung zuständig. Sollte der AHB Antrag an einen falschen Sozialversicherungsträger gesendet werden, so ist dieser gesetzlich verpflichtet, den richtigen Versicherer herauszufinden und die Unterlagen an diesen weiterzureichen. |
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